Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht Frischfleisch

Ein Widerrufsrecht ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen. Grundsätzlich steht dem Kunden, soweit dieser Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, im Fernabsatzgeschäft nach § 312g BGB i.V.m. § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Ein Widerrufsrecht ist aber nach § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html ausgeschlossen, wenn ein Vertrag zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, abgeschlossen wird. Dieser Tatbestand ist bei Frischfleisch gegeben.